UnfallversicherungEs kann jeden treffen – ehe man sich versieht gerät man in einen Unfall und verletzt sich schwer. Die Kosten für diese Behandlung werden, wenn kein Fremdverschulden vorliegt, noch von der Krankenversicherung getragen. Doch wer übernimmt die Kosten bei Invalidität? In diesem Fall kann eine Unfallversicherung die finanzielle Absicherung für das Unfallopfer bedeuten.

Welche Verletzungen werden abgedeckt?

Generell werden alle Verletzungen, die durch einen Unfall entstanden sind, abgedeckt. Ein Unfall liegt dann vor, wenn das Unfallopfer durch ein Ereignis von außen eine Gesundheitsschädigung davonträgt. In der Regel deckt die Unfallversicherung auch Verletzungen ab, die aufgrund einer Kraftanstrengung an den Gliedmaßen des Versicherten entstehen. Somit ist zum Beispiel auch ein Muskelriss, der durch das Anheben eines Möbelstückes geschieht, versichert. Ein Bandscheibenvorfall hingegen wird von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings bieten die meisten Versicherungen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes an. Dadurch können dann zum Beispiel auch Herzinfarkte oder Krebserkrankungen durch die Versicherung abgedeckt werden.

Welche Leistung erhält der Versicherungsnehmer?

Die eigentliche Versicherungsleistung dient der finanziellen Absicherung im Falle eines Unfalls, der eine dauernde Schädigung des Körpers oder des Geistes zur Folge hat. Der Versicherungsnehmer erhält die Absicherung entweder als einmalige Kapitalzahlung oder in Form einer lebenslangen Rente. Zudem kann die Höhe dieser Versicherungsleistung je nach Schwere der Invalidität festgelegt werden. Neben der Invaliditätsabsicherung legen auch immer mehr Versicherungsnehmer großen Wert auf eine zusätzliche Absicherung anderer Unfallfolgen. So erweist sich die zusätzliche Vereinbarung einer Todesfallleistung als durchaus sinnvoll. Denn sollte der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen versterben, besteht kein Leistungsanspruch mehr. In der Regel können Invaliditätsleistungen erst 12 Monate nach dem Unfall in Anspruch genommen werden. Besteht allerdings eine zusätzliche Todesfallleistung, kann bereits vor dem Ablauf dieser Frist eine Vorleistung beantragt werden. Unabhängig davon kann der Versicherungsnehmer verschiedene Zusatzleistungen bei Vertragsabschluss vereinbaren. Dazu zählt zum Beispiel das Krankenhaustagegeld, das Genesungsgeld sowie das Unfall-Tagegeld. Gerade für Selbstständige erweist sich eine Absicherung durch das Unfall-Tagegeld als überaus sinnvoll. Zusätzlich bieten viele Versicherungen bestimmte Sofortleistungen an. Diese umfassen bestimmte Kapitalbeträge, die bei schweren Verletzungen ausbezahlt werden. In manchen Fällen erhalten die Versicherungsnehmer auch ein vertraglich festgelegtes Schmerzensgeld. Außerdem tragen immer mehr Versicherungen die Kosten für kosmetische Operationen, die aufgrund eines Unfalles notwendig sind. Sogenannte Senioren-Unfallversicherungen decken auch verschiedene Serviceleistungen ab, die aufgrund eines Unfalles nicht mehr selbst durchführt werden können. Hierzu zählt zum Beispiel eine Reinigungskraft, „Essen auf Rädern“ oder ein Dienstleister, der Einkäufe und Besorgungen übernimmt.

Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Selbstverständlich werden Behandlungskosten, die durch einen Unfall entstanden sind, von der Krankenversicherung getragen. Im Falle einer Invalidität oder einer vorübergehend Arbeitsunfähigkeit müssen die Lebenskosten und eventuell auch Umbaukosten der Wohnumgebung allerdings selbst getragen werden. Aus diesem Grund erweist sich eine Unfallversicherung im Notfall als überaus hilfreich und schützt den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin. Aber auch für Eltern ist diese Art der Versicherung durchaus sinnvoll. Nicht nur, um die erwachsenen Kinder vor der finanziellen Belastung zu schützen, sondern auch, um die Behandlungs- und Folgekosten für das Kind tragen zu können. Auch, wenn man sich ungern mit diesem Gedanken beschäftigt, aber vor einem Unfall ist niemand gefeit.
Foto: Jürgen Effner – Fotolia

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